Juni 20, 2016 von johnmiehler in Arbeitsrecht
Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn eine vom Sozialleistungsträger bewilligte Kur nicht in einer Einrichtung i. S. d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und urlaubsmäßigen Zuschnitt hat (BAG, Urt. v. 25.5.2016 – 5 AZR 298/15).
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