Juni 7, 2017 von alexander-seidl in Verkehrsrecht
Dem Betroffenen war eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen worden. Auf dem Lichtbild war zu sehen, wie er einen Gegenstand in der Hand hielt. Der Betroffene hat behauptet, es handele sich um einen Apple iPod Touch. Den habe er als Diktiergerät benutzt. Der Apple iPod Touch sieht ähnlich aus wie ein Smartphone/iPhone und hat auch verschiedene Multimedia Funktionen.
Nach AG Offenburg liegt kein Verstoß gegen das Telefonieren mit einem Mobilgerät vor.
(AG Offenburg, 3 OWi 28 JS 16375/15)
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